DRK-Pflegedienste Rhein-Sieg/Rhein-Berg gGmbH

Gründungsgedanke

Die DRK-Kreisverbände Rhein-Sieg e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, Landrat Fritjof Kühn, und Rheinisch-Bergischer Kreis e.V., vertreten durch die Vorsitzende, Frau Ingeborg Schmidt, haben sich in den Sommermonaten 2005 Gedanken über eine Zusammenarbeit im Bereich der Wohlfahrtspflege gemacht. Sie erkannten verschiedene Synergien, die sich durch eine gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der ambulanten und stationären Pflege in den Kreisgebieten positiv auf beide Verbände auswirken würden.

Der DRK-Kreisverband Rhein-Sieg e.V. mit 5 ambulanten Pflegediensten (Sozialstationen) und der DRK-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. mit 2 ambulanten Pflegediensten und einer stationären Einrichtung, begehen mit damaliger Unterstützung der Unternehmensberatung Prof. Dr. Tiebel aus Aachen, seit Januar 2006 einen gemeinsamen Weg und gründeten eine gemeinsame, gemeinnützige Pflegegesellschaft. Die neu gegründete Gesellschaft ist seit dem Tag der Zusammenführung die größte DRK-Gesellschaft von ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.

Die Aufgaben zur Gründung der Gesellschaft übernahm als Projektleiter Reinhold Feistl, der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V., der auch heute noch Geschäftsführer der DRK-Pflegedienste Rhein-Sieg/Rhein-Berg gGmbH ist. Die Kreisverbände werden in den Gesellschafterversammlungen durch Herrn Kai Schmidt, aus dem Vorstand des DRK-Kreisverband Rhein-Sieg e.V. und Herrn Lutz Urbach, Vorsitzender des DRK-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. vertreten.

Heute betreibt die DRK-Pflegedienste Rhein-Sieg/Rhein-Berg gGmbh sieben Sozialstationen, ein Pflegeberatungsbüro, eine Tagespflege, zwei stationäre Einrichtungen sowie den Mobilen Sozialen Dienst. 

Kontakt

Hier finden Sie unsere Ansprechpartner zu den vielfältigen Themen- und Aufgabenbereichen unseres Verbandes.

Lernen Sie hier unseren Vorstand kennen. Erfahren Sie die Aufgabenbereiche und Kontaktdaten der Mitglieder.

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Über das Rote Kreuz

Grafik: Niedergeschriebene Rotkreuzgrundsätze vereinen sich im Namen Deutsches Rotes Kreuz

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Wir setzen uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Deutsches Rotes Kreuz, Symbol, Logo, Rundlogo, Rotkreuzlogo, DRK, Hand

Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Die Idee, Menschen zu helfen, ohne auf Religion oder Nationalität zu achten, geht auf den Schweizer Henry Dunant zurück.

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